*Neu: Fortbildungspflicht für Wanderleiter*innen:
Damit auch Wanderleiter*innen künftig auf dem aktuellen Wissensstand sind und ihre Kompetenzen regelmäßig erweitern, führen wir eine 5-jährige Fortbildungspflicht ein.
Die Regelung greift nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren. Das heißt, Wanderleiter*innen können 2025, 2026 oder 2027 eine Fortbildung besuchen, um die neue Vorgabe zu erfüllen. Bei der Erstellung der Jahresmarken für das Jahr 2028 wird erstmals geprüft, ob innerhalb der letzten 5 Jahre eine Fortbildung besucht wurde.
Als Fortbildung gelten
- Fortbildungen in Präsenz im DAV-Ausbildungsprogramm, die für Wanderleiter*innen zugelassen sind
- digitale Fortbildungen im DAV-Ausbildungsprogramm, die für Wanderleiter*innen zugelassen sind (nur im Wechsel mit präsenten Fortbildungen)
- die weiterführende Ausbildung Trainer*in C Bergwandern und zugehörige Fortbildungen
Eine Anerkennung externer Fortbildungen ist nicht möglich.