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Fortbildungsregelung 2025

Fortbildungsregelung 2025

Für alle abgeschlossenen DAV-Ausbildungen mit DAV-Ausweis müssen für den Erhalt der Jahresmarke regelmäßig Fortbildungen besucht werden. Das Intervall der Fortbildungspflicht variiert je nach Ausbildungsrichtung.

DAV-Lizenz                                                                               Fortbildungspflicht

Neu: Wanderleiter*in                                                        alle 5 Jahre*
Neu: Kletterbetreuer*in                                                    alle 4 Jahre
Trainer*in C und Fachübungsleiter*in                             alle 4 Jahre
Trainer*in B und Übungsleiter*in B                                 alle 4 Jahre
Freeride-Guides, Routenbauer*in                                    alle 4 Jahre
Familiengruppenleiter*in                                                 alle 3 Jahre
Trainer*in A                                                                       alle 2 Jahre

Meine letzte Aus-/Fortbildung war:                         

 

2024                        

 

 

2023                        

 

 

2022               

 

2021                                  

 

2020                                  

 

 

2019

Fortbildungspflicht alle 4 Jahre:
Trainer*innen B und C, alle weiteren

 

Fortbildung nicht vorgesehen*

 

Fortbildung nicht vorgesehen*

 

Fortbildung empfohlen

 

Fortbildung nötig

 

2 Fortbildungen nötig

Fortbildungspflicht alle 4 Jahre:
Kletterbetreuer*innen                                   

 

Fortbildung nicht vorgesehen*

 

Fortbildung nicht vorgesehen*

 

Fortbildung empfohlen

 

Fortbildung nötig

 

1 Fortbildung nötig (Übergangsfrist)

 

1 Fortbildung nötig (Übergangsfrist)

Fortbildungspflicht alle 3 Jahre:
Familiengruppenleitungen         

 

Fortbildung nicht vorgesehen*

 

Fortbildung möglich                              

 

Fortbildung nötig

 

1 Fortbildungen nötig (Übergangsregelung)

Fortbildungspflicht alle 2 Jahre:
Trainer*innen A                                             

 

Fortbildung nicht vorgesehen*

 

Fortbildung nötig                        

 

2 Fortbildungen nötig

 

*bei kurzfristig freien Kursplätzen möglich

Tipps:

  • Viele Fortbildungen ermöglichen, mehrere Lizenzen gleichzeitig zu verlängern. In der Beschreibung der Fortbildung finden sich unter „Voraussetzungen“ jeweils alle Ausbildungsrichtungen, für die die Fortbildung zugelassen und anerkannt ist.
  • Neben präsenten Fortbildungen gibt es digitale Veranstaltungen (Webinare). Webinare zählen für den Lizenzerhalt im Wechsel mit präsenten Fortbildungen.
  • Wer verpasst hat, rechtzeitig eine Fortbildung zu besuchen, kann die Fortbildungspflicht im darauffolgenden Jahr durch den Besuch von 2 Fortbildungen erfüllen. Davon darf maximal eine ein Webinar sein.
  • Kletterbetreuer*innen können im 5. Jahr eine 2,5-tägige Fortbildung anstatt von 2 Tagesfortbildungen besuchen.

*Neu: Fortbildungspflicht für Wanderleiter*innen:


Damit auch Wanderleiter*innen künftig auf dem aktuellen Wissensstand sind und ihre Kompetenzen regelmäßig erweitern, führen wir eine 5-jährige Fortbildungspflicht ein.

Die Regelung greift nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren. Das heißt, Wanderleiter*innen können 2025, 2026 oder 2027 eine Fortbildung besuchen, um die neue Vorgabe zu erfüllen. Bei der Erstellung der Jahresmarken für das Jahr 2028 wird erstmals geprüft, ob innerhalb der letzten 5 Jahre eine Fortbildung besucht wurde.

Als Fortbildung gelten
  • Fortbildungen in Präsenz im DAV-Ausbildungsprogramm, die für Wanderleiter*innen zugelassen sind
  • digitale Fortbildungen im DAV-Ausbildungsprogramm, die für Wanderleiter*innen zugelassen sind (nur im Wechsel mit präsenten Fortbildungen)
  • die weiterführende Ausbildung Trainer*in C Bergwandern und zugehörige Fortbildungen

Eine Anerkennung externer Fortbildungen ist nicht möglich.

 

Dokumente

Deutscher Alpenverein e.V., Ressort Bildung, Anni-Albers-Str. 7, 80807 München, ausbildung@alpenverein.de